Oberste Priorität hat der Schutz der Gesundheit. Das Gelingen der schrittweisen Öffnung der Kitas erfordert daher zwingend die Solidarität, Achtsamkeit und aktive Mitwirkung aller Eltern.
Mit der Aufhebung der Schulbesuchspflicht können Eltern von Grundschülern selbst entscheiden, ob sie ihr Kind zur Schule schicken. Bitte informieren Sie die Grundschule und den Hort, wenn Sie Ihr Kind nicht zur Schule und in den Hort schicken. Dies gilt auch für Tagesmütter und Kitas.
Die Kitas und Schulen in der Stadt Delitzsch informieren über Aushänge oder Elternbriefe über die konkreten Vor-Ort-Maßnahmen zur Umsetzung des eingeschränkten Regelbetriebes und zu den Anforderungen aus den Hygienekonzepten. Im Allgemeinen gelten allerdings:
- die bekannten Hygiene- und Abstandsregelungen
- das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes vor und in den Einrichtungen für alle Eltern und einrichtungsfremden Personen
- kranke Kinder dürfen nicht in der Kita oder Kindertagespflege betreut werden bzw. die Schule besuchen
- Beachtung der Empfehlung für Eltern zum Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen
- die tägliche Gesundheitsbestätigung entfällt
- Grundsatz der strikten Trennung von Betreuungseinheiten (diese werden von der Einrichtung festgelegt und können mehr Kinder umfassen, als bisher bekannte Gruppen/ Klassen)
- Dokumentation aller Kontakte zur Sicherstellung der Nachverfolgbarkeit
Eltern werden gebeten, wann immer möglich, die vertraglich geregelten Betreuungszeiten nur soweit unbedingt erforderlich zu nutzen.
Die Träger sind bemüht, weitestgehend die regulären Öffnungszeiten sicherzustellen. Allerdings kann es aus personellen Gründen auch kurzfristig zu Einschränkungen der Öffnungszeiten kommen.
Zur besseren Personalplanung bitten wir Sie, den Einrichtungen wöchentlich die benötigten Betreuungszeiten mitzuteilen.
Bei Auftreten von Infektionen mit dem Corona-Virus in den Einrichtungen bzw. Betreuungseinheiten erfolgt die Anordnung von Quarantänemaßnahmen. In diesen Fällen kann keine Notbetreuung angeboten werden.
Sollte der Sieben-Tage-Inzidenz-Wert im Landkreis entsprechend der Corona-Schutz-Verordnung überschritten werden, kommt es zu erneuten Kita- und Schulschließungen.
Die für den Zeitraum vom 14. Dezember 2020 bis einschließlich 14. Februar 2021 (2. Lockdown) gestatteten Notbetreuungen durch die Stadt Delitzsch bleiben in diesem Fall gültig.
Sollten sich kurzfristige Änderungen zu dieser Regelung ergeben, werden wir auf der Internetseite der Stadt Delitzsch informieren. Gegebenenfalls sind neue Anträge zu stellen bzw. neue Formblätter auszufüllen.
Mit dem Übergang in den eingeschränkten Regelbetrieb sind die regulären Elternbeiträge entsprechend der Elternbeitragssatzung wieder zu zahlen. Im Regelfall setzt die Zahlung im März 2021 ein. Die für den Schließungszeitraum getroffenen Regelungen zur Abrechnung (ggf. Verrechnung oder Erstattung) bleiben bestehen.