Inhaltsbereich

Informationen zum Elternbeitrag, Stand 12. Januar 2021/ergänzt am 1. Februar 2021

+++ Information zum Elternbeitrag während der Kita- und Schulschließung seit dem 14. Dezember 2020 +++

Die Sächsische Staatsregierung und die kommunalen Spitzenverbände haben sich über eine Regelung zur Erstattung der Elternbeiträge geeinigt. Diese Einigung steht noch unter dem Zustimmungsvorbehalt des Sächsischen Landtages.

Eltern, die ihr Kind aufgrund des aktuellen Lockdowns nicht in Krippe, Kindergarten, Hort oder in der Kindertagespflege betreuen lassen können, sollen dafür keine Elternbeiträge entrichten müssen. Die Befreiung gilt allerdings nur, wenn keine Notbetreuung in Anspruch genommen wird.

Meldung vom 12.01.2021Letzte Aktualisierung: 01.02.2021
<Zurück