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Schiedsstelle
In der Schiedsstelle erfolgt auf Antrag der BürgerInnen die Schlichtung von Streitfällen.
Grundlage ist das Gesetz über die Schiedsstellen in den Gemeinden des Freistaates Sachsen und über die Anerkennung von Gütestellen im Sinne des § 794 Abs. 1 Nr. 1 der Zivilprozessordnung (Sächsisches Schieds- und Gütestellengesetz - SächsSchiedsGütStG).
Die Sprechstunden der Schiedsstelle finden an jedem 2. Dienstag im Monat statt.
Die Sprechstunden finden unter Beachtung der jeweils geltenden rechtlichen Regelungen statt.
Ab dem 8. März bis zum 31. März 2021 gilt die neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung. Die Grundsätze wie Reduzierung der Kontakte bleiben gültig. Auch aus diesem Grund finden vorerst weiterhin keine regelmäßigen Sprechstunden der Schiedsstelle im Rathaus statt.
Ort: Rathaus der Stadt Delitzsch, Markt 3
Uhrzeit: 16:00 - 17:00 Uhr
Interessenten melden sich bitte telefonisch unter 67-212 an.
Außerdem wird um Beachtung des aktuellen Aushanges an den Rathaustür zum Tragen eines Mundschutzes gebeten.
Zu den Sprechzeiten ist die Schiedsstelle telefonisch unter 67-235 erreichbar.
Schriftliche Anfragen oder Anträge können per Brief an die Schiedsstelle, Markt 3, 04509 Delitzsch gesandt werden.
Wer schlichtet?
Die ehrenamtlichen Friedensrichter, Frau Merry Gottwald und der Stellvertreter Herr Andreas Wilkending wurden vom Stadtrat Delitzsch am 29. Oktober 2019 für die nächste Wahlperiode gewählt.
Was wird benötigt?
- ein formloser Antrag unter Angabe der Personalien möglichst mit bereits stattgefundenem Schriftverkehr (zu beachten ist die Zuständigkeit der Schiedsstelle; d. h. der Antragsgegner muss in der Stadt Delitzsch wohnhaft sein)
Was kostet es?
45,00 Euro Vorschusszahlung für das Verfahren vor der Schiedsstelle
Das Schlichtungsverfahren findet für folgende Rechtsstreitigkeiten nicht statt:
- die in die Zuständigkeit der Familien- und Arbeitsgerichte fallen,
- die die Verletzung der persönlichen Ehre in Presse, Rundfunk und Fernsehen zum Gegenstand haben,
- an denen der Bund, die Länder, die Gemeinden oder andere Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts beteiligt sind.
Weitere Information befinden sich auf der Internetseite www.schiedsamt.de des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. -BDS-.