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Winterdienst
Grundsätzliches
An verkehrswichtigen und an gefährlichen Stellen in geschlossenen Ortschaften muss geräumt und gestreut werden.
Mit Beginn des Berufsverkehrs circa 7 bis 8 Uhr sollen die Durchgangs- und Hauptverkehrsstraßen weitestgehend für die Allgemeinheit benutzbar sein. Die Sicherungspflicht ist auf die Zeit von 7 bis 20 Uhr beschränkt.
Im Allgemeinen sind die Beschäftigten der SGD ab 4 Uhr und ebenfalls abends im Einsatz, sowie an Wochenenden und Feiertagen.
Prioritätenliste
Beim Winterdienst haben Bundes-, Staats- und Kreisstraßen absolute Priorität. Sie werden von vier großen Fahrzeugen geräumt und gestreut.
Erst nach Beräumung dieser Straßen werden die städtischen Straßen geräumt.
Aufteilung in Routen
Das Stadtgebiet und die Ortsteile sind aufgeteilt in:
- in zehn Routen für Fahrzeuge und
- sechs Touren zur manuellen Räumung (per Hand).
Die Räumung per Hand erfolgt auf bestimmten Gehwegen, an rund 120 Bushaltestellen und auf Treppen.
Bevorratung mit Streumittel
Insgesamt stehen aktuell (im November 2023) 200 Tonnen Streumittel für den Winterdienst in Delitzsch zur Verfügung. Eine weitere Bevorratung mit Salz und Split ist für die SGD derzeit nicht angezeigt. Die Lager der Zulieferer sind voll.
Räum- und Streupflicht von Anliegern
- 7 bis 20 Uhr, sonn- und feiertags von 9 bis 20 Uhr sofort nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach Entstehen der Glätte.
- Gehwege und kombinierte Rad-/Gehwege sind komplett zu beräumen und abzustumpfen, mindestens jedoch in einer Breite von 1,50 Metern.
- Schnee soll in den Vorgärten bzw. an der Gehwegkante zur Fahrbahn abgelagert werden
- Schneewälle sind im Abstand von mindestens 5 Metern in einer Schaufelbreite zur Sicherung des Tauwasserablaufes zu unterbrechen.
- An Fußgängerüberwegen und zur Sicherung von Dienstleistungen und der Versorgung sind in Breite der Überwege bzw. der Hauseingänge in den Schneewällen ausreichend breite Zwischenräume zu schaffen.
- Abstumpfen nicht mit chemischen Mitteln, sondern mit Sand und Splitt. Diese Abstumpfmittel müssen später vom Eigentümer entsorgt werden.
Die Straßenreinigungssatzung informiert über weitere Einzelheiten zu den Anliegerpflichten.
Ansprechpartner/in
Herr Andreas Mehnert | |
stellvertetender Leiter des Amtes für Stadtgrün und StadtreinigungAmt für Stadtgrün und Stadtreinigung Sachsenstraße 1 04509 Delitzsch Telefon: 034202 65-620 Telefax: 034202 65-791 E-Mail: andreas.mehnert@delitzsch.de |