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Kommunalwahl 2024
Am Sonntag, dem 9. Juni 2024, werden in der Großen Kreisstadt Delitzsch die Kreistagswahlen, die Stadtrats- und die Ortschaftsratswahlen durchgeführt.
Wahlvorschläge
Wahlvorschläge für die Stadtrats- und Ortschaftstratswahlen können frühestens am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung der Durchführung der Wahl (bekannt gemacht im Amtsblatt vom 15. Februar 2024) und müssen spätestens am 4. April 2024, 18.00 Uhr, schriftlich im Original beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses eingereicht werden.
Das Einreichen des Wahlvorschlages und/oder seiner Anlagen in elektronischer Form oder als Fax ist ausgeschlossen.
Die Bekanntmachung der Wahl erfolgt spätestens am 90. Tag vor der Wahl im Amtsblatt der Großen Kreisstadt Delitzsch.
Wahlvorschlagsunterlagen
Die beizubringenden Unterlagen des Wahlvorschlages umfassen
- den Wahlvorschlag,
- die Zustimmungserklärungen der Bewerberinnen und Bewerber,
- die Wählbarkeitsbescheinigungen der Bewerberinnen und Bewerber,
- die Niederschrift über die Mitglieder- bzw. Vertreterversammlung zur Bewerberinnen - /Bewerber - Aufstellung
- die zugehörige Versicherung an Eides statt,
- die Satzung (nur für mitgliedschaftlich organisierte Wählervereinigungen und Parteien, deren Parteiunterlagen nicht gemäß § 6 Abs. 3 des Parteiengesetzes bei der Bundeswahlleiterin hinterlegt sind),
- eine Erklärung des zuständigen Vorstandes der Partei oder Wählervereinigung, dass im Falle der Höherzonung der Mitgliederversammlung die dafür erforderlichen Voraussetzungen vorlagen (nur wenn zutreffend),
- die Wahlrechtsbescheinigungen der drei Unterzeichnerinnen/Unterzeichner des Wahlvorschlages (nur bei nicht mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigungen)
- eine Versicherung an Eides statt gemäß § 6 a Absatz 3 KomWG (nur bei ausländischen Bewerberinnen und Bewerbern)
Formulare
Die für die Wahlvorschläge erforderlichen Formulare und Vordrucke werden nachstehend als PDF bereitgestellt:
- Anlage 16 zur SächsKomWO - Wahlvorschlag Ortschaftsrat
- Anlage 16 zur SächsKomWO - Wahlvorschlag Stadtrat
- Anlage 17 zur SächsKomWO - Zustimmungserklärung/Bescheinigung der Wählbarkeit
- Anlage 19 zur SächsKomWO - Niederschrift zur Bewerberaufstellung
- Anlage 20 zur SächsKomWO - Versicherung an Eides statt
- Anlage 21 zur SächsKomWO - Bescheinigung des Wahlrechts (nur für nicht mitgliedschaftlich organisierte Wählervereinigungen)
- ggf. Erklärung gemäß § 6a Abs. 3 KomWG
Über die Zulassung oder Zurückweisung der eingereichten Wahlvorschläge entscheidet der Gemeindewahlausschuss in seiner öffentlichen Sitzung. Diese findet am 09.04.2024 um 15:00 Uhr in der Stadtverwaltung Delitzsch (Markt 3, 04509 Delitzsch, Rathaussaal) statt.
Unterstützungsunterschriften
Jeder Wahlvorschlag muss von einer bestimmten Anzahl im jeweiligen Wahlgebiet Wahlberechtigten, die keine Bewerberinnen/Bewerber des Wahlvorschlages sind, unterstützt werden. Die Wahlberechtigung muss zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Wahlvorschlages vorliegen.
Das erforderliche Unterstützungsverzeichnis für einen Wahlvorschlag wird vom Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses jeweils unverzüglich nach dessen Einreichung bis zum Ende der Einreichungsfrist für Wahlvorschläge (66. Tag vor der Wahl, 18:00 Uhr) im Rathaus, Markt 3 ausgelegt.
Die Wahlberechtigten müssen ihre Unterstützungsunterschrift vor Ort zu den allgemeinen Öffnungszeiten leisten. Dieser Ort für die Unterschriftsleistung ist sowohl für die Stadtratswahl als auch für alle Ortschaftsratswahlen verbindlich.
Ein Wahlberechtigter, der in einem Wahlvorschlag als Bewerber benannt ist, darf diesen Wahlvorschlag nicht selbst unterstützen.
Ein Wahlberechtigter darf nicht mehrere Wahlvorschläge für die Wahl unterstützen.
Ausgenommen von der Beibringung von Unterstützungsunterschriften sind für die Stadtratswahl Wahlvorschläge einer Partei oder Wählervereinigung, die aufgrund eigenen Wahlvorschlages
- im Sächsischen Landtag oder
- seit der letzten Stadtratswahl im Delitzscher Stadtrat
vertreten sind.
Für eine Ortschaftsratswahl sind Wahlvorschläge von Parteien und Wählervereinigungen von der Beibringung von Unterstützungsunterschriften ausgenommen,
- die die Bedingungen des vorangehenden Satzes erfüllen oder
- die seit der letzten Ortschaftsratswahl aufgrund eigenen Wahlvorschlages im jeweiligen Ortschaftsrat vertreten sind.
Hinweis:
Bei der Beurteilung des „Vertretenseins“ kommt es auf den vorherigen Wahlerfolg einer Partei oder Wählervereinigung an und nicht auf die Mitgliedschaft einzelner Mandatsträger. Ist zum Beispiel ein Mitglied einer Partei oder Wählervereinigung bei den Kommunalwahlen 2019 für den Wahlvorschlag einer Partei oder Wählervereinigung gewählt worden, so vermittelt er dieser und nur dieser das Privileg und zwar auch bei einem nachträglichen Austritt oder Wechsel in eine andere Partei oder Wählervereinigung. Wird ein Mandatsträger erst während der Wahlperiode Mitglied einer anderen Partei oder Wählervereinigung, so führt dies nicht zur Privilegierung dieser Partei nach § 6b Abs. 3 KomWG.
Wahlvorschläge einer nicht mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigung benötigen zur Befreiung von der Beibringung von Unterstützungsunterschriften über das oben Gesagte hinaus zusätzlich die Unterschriften von der Mehrheit der für diese Wählervereinigung Gewählten, die zum Zeitpunkt der Einreichung des Wahlvorschlages dem Stadtrat bzw. dem betreffenden Ortschaftsrat angehören.
Ein gemeinsamer Wahlvorschlag von mehreren Parteien und/oder Wählervereinigungen bedarf dann der Unterstützungsunterschriften, wenn mindestens einer der beteiligten Wahlvorschlagsträger diese für sich allein benötigen würde.
Mindestanzahl an Unterschriften
- Für den Stadtrat der Großen Kreisstadt Delitzsch sind 100 Unterstützungsunterschriften erforderlich. (bis zu 50.000 Einwohner: 100)
- Für die Ortschaftsräte sind Unterstützungsunterschriften in folgender Anzahl erforderlich:
- Ortschaftsrat Schenkenberg/Rödgen/Storkwitz: 20
- Ortschaftsräte Benndorf, Laue, Spröda/Poßdorf: jeweils 10
- Ortschaftsrat Döbernitz (Beerendorf, Brodau, Döbernitz, Selben, Zschepen): 30