Danach dürfen Wahlplakate und Wahlstände innerhalb einer Zeit von sechs Wochen unmittelbar vor dem Wahltag und bis eine Woche danach erlaubnis- und gebührenfrei aufgehängt und -gestellt werden, wenn eine lichte Gehwegbreite von mindestens 1,50 Meter erhalten bleibt. Außerhalb dieser Zeit bedarf das Hängen und Stellen von Plakaten und Ständen einer Genehmigung und ist gebührenpflichtig.
Maximal drei A1-Plakate pro Straßenleuchte innerhalb des Ortes sind erlaubt.
Zu beachten ist ferner, dass am Wahltag in und vor Gebäuden mit Wahlräumen Wählerbeeinflussungen untersagt sind.
Weitere Hinweise finden Sie online hier.