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Wahlwerbung 2019

Stadt regelt Bedingungen für Wahlplakate und -stände

Anlässlich der Wahlen zum Europäischen Parlament und der Kommunalwahlen am 26. Mai sowie der Landtagswahl am 1. September 2019 hat die Große Kreisstadt Delitzsch eine „Allgemeinverfügung für die Wahlwerbung durch Wahlstände und Plakatieren an Gemeindestraßen einschließlich öffentlicher Wege und Plätze sowie Ortsdurchfahrten von Bundes-, Staats- und Kreisstraßen im Gebiet der Stadt Delitzsch“ erlassen.

Meldung vom 27.02.2019
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