Prioritätenliste
Beim Winterdienst haben Bundes-, Staats- und Kreisstraßen absolute Priorität. Diese räumt und streut das SGD-Team mit vier großen Fahrzeugen. Nach Beräumung dieser Straßen werden die städtischen Straßen geräumt.
Grundsätzliches
Grundsätzlich muss an verkehrswichtigen und an gefährlichen Stellen in geschlossenen Ortschaften geräumt und gestreut werden. Die Sicherungspflicht ist auf die Zeit von 7 bis 20 Uhr beschränkt.
Mit Beginn des Berufsverkehrs circa 7 bis 8 Uhr sollen die Durchgangs- und Hauptverkehrsstraßen weitestgehend für die Allgemeinheit benutzbar sein.
Im Allgemeinen sind die Beschäftigten der SGD ab 4 Uhr und ebenfalls abends im Einsatz, sowie an Wochenenden und Feiertagen.
Aufteilung in Routen
Das Stadtgebiet und die Ortsteile sind aufgeteilt in:
- zehn Routen für Fahrzeuge und
- sechs Touren zur manuellen Räumung (per Hand).
Die Räumung per Hand erfolgt auf bestimmten Gehwegen, an rund 120 Bushaltestellen und auf Treppen.
Räum- und Streupflicht von Anwohnenden
- 7 bis 20 Uhr, sonn- und feiertags von 9 bis 20 Uhr sofort nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach Entstehen der Glätte.
- Gehwege und kombinierte Rad-/Gehwege sind komplett zu beräumen und abzustumpfen, mindestens jedoch in einer Breite von 1,50 Metern.
- Schnee soll in den Vorgärten bzw. an der Gehwegkante zur Fahrbahn abgelagert werden
- Schneewälle sind im Abstand von mindestens 5 Metern in einer Schaufelbreite zur Sicherung des Tauwasserablaufes zu unterbrechen.
- An Fußgängerüberwegen und zur Sicherung von Dienstleistungen und der Versorgung sind in Breite der Überwege bzw. der Hauseingänge in den Schneewällen ausreichend breite Zwischenräume zu schaffen.
- Abstumpfen nicht mit chemischen Mitteln, sondern mit Sand und Splitt. Diese Abstumpfmittel müssen später vom Eigentümer entsorgt werden.
Die Straßenreinigungssatzung (Ortsrecht/Punkt 5.3) der Stadt Delitzsch informiert über weitere Einzelheiten zu den Anliegerpflichten.