Der entsprechenden Auftragsvergabe in Höhe von rund 46.000 Euro hatten die Mitglieder des Technischen Ausschusses am 10. März 2020 zugestimmt.
50 Prozent des Rechnungsbetrages kann die Auftraggeberin, die Servicegesellschaft der Stadt Delitzsch (SGD), laut § 140 SGB IX auf die Ausgleichsabgabe anrechnen.
Eine freihändige Vergabe ist zulässig, wenn Aufträge ausschließlich an Werkstätten für behinderte Menschen vergeben werden sollen.
Der Auftrag umfasst die Pflege von rund 18.000 Quadratmetern Grünflächen.