Der Stadtrat der Stadt Delitzsch hatte in seiner Sitzung am 25. Juni 2020 diesen Entwurf gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, die Beteiligung der Nachbargemeinden, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen.
Das Plangebiet befindet sich auf einer brachliegenden Fläche eines ehemaligen Plattenwohnbaugebietes im Stadtteil Delitzsch-West. Diese Fläche soll rekultiviert und zu einem neuen Wohnstandort mit angrenzendem Gesundheits- und Sportzentrum entwickelt werden. Dafür hatten zwei Beteiligte ihren Bedarf für Wohnbauland und für Flächen für Anlagen aus den Bereichen Sport/Gesundheit an die Stadt Delitzsch herangetragen.
Auf den Flächen nördlich der „Straße der Freundschaft“ plant die Wohnungsgesellschaft der Stadt Delitzsch (WGD) die Entwicklung von Wohnraum, vornehmlich in Form von Mehrfamilienhäusern. In Bezug auf das Maß der Nutzung sind eine Grundflächenzahl von 0,4 sowie fünf Vollgeschosse als Höchstmaß geplant. Das heißt, 40 Prozent der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden.
Ferner sollen eine offene Bauweise festgesetzt und der Rahmen der Überbaubarkeit durch Baugrenzen bestimmt werden. Durch die Festsetzung der offenen Bauweise wird die Barrierewirkung geschlossener Gebäudekomplexe vermieden und damit eine Durchmischung mit optisch auflockernder Begrünung ermöglicht. Die genannten Festsetzungsbestandteile orientieren sich an der nördlich angrenzenden Bestandsbebauung.
Für die als allgemeines Wohngebiet festgesetzte Fläche südlich der „Straße der Freundschaft“ liegen Ansiedlungswünsche für ein Sport- und Gesundheitszentrum vor. Um dem Bebauungskonzept des privaten Vorhabenträgers entgegen zu kommen, wird eine abweichende Bauweise mit der Zulässigkeit einer Bebauung mit einer maximalen Baukörperlänge von bis zu 120 Metern festgesetzt. Im Gegensatz zu den Flächen nördlich der „Straße der Freundschaft“ sind für diesen Bereich zudem maximal drei Vollgeschosse als Höchstmaß geplant. Auf diese Weise soll ein schrittweiser höhenmäßiger Übergang in die sich im Westen und Süden anschließenden öffentlichen Grünflächen erzeugt werden.
Die Erschließung des Gebietes ist von der Bundesstraße B184/183a über die bestehende Anbindung an die Straße der Freundschaft geplant.
Die öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 36 „Delitzscher Auenhöfe“ einschließlich Begründung, Geräuschprognose und Bodengutachten erfolgt zu jedermanns Einsicht vom 10. August 2020 bis einschließlich 11. September 2020 zu den nachfolgend angegebenen Dienstzeiten im Verwaltungsgebäude II der Stadtverwaltung Delitzsch, Schloßstraße 30, im Sachgebiet Stadtplanung, Zimmer 3.14:
- Montag, Mittwoch, Donnerstag: 7.30 bis 12 und 13 bis 16 Uhr
- Dienstag: 7.30 bis 12 Uhr und 13 bis 18 Uhr
- Freitag: 7.30 bis 12 Uhr
Die kompletten Planungsunterlagen können während des Auslegungszeitraums hier auf der Internetseite der Stadt Delitzsch und auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung des Freistaates Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist können am Auslegungsort von jedermann Hinweise, Anregungen und Bedenken zum Entwurf des Bebauungsplans, zur Begründung und zu den weiteren maßgeblichen Anlagen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Schriftlich vorgebrachte Anregungen sollten die volle Anschrift des Verfassers enthalten.
Nicht fristgerecht abgegebene Hinweise, Anregungen und Bedenken können bei der Beschlussfassung über den B-Plan unberücksichtigt bleiben.