Es ermöglicht die Förderung von Investitionen kleiner Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern und überwiegend regionalem Absatz.
Die Unternehmen erhalten einen Zuschuss von 30 Prozent. Bei unternehmensnachfolgen werden Neuinvestitionen innerhalb von zwei Jahren nach der Übernahme mit 50 Prozent bezuschusst. Insgesamt können die Firmen bis zu 200.000 Euro für Investitionen in materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter erhalten. Das sind Gebäude, Anlagen, Maschinen, auch Patente, Betriebslizenzen und Sicherheitstechnik.
Das Investitionsvolumen muss mindestens 20.000 Euro betragen. Bestehende Arbeitsplätze müssen erhalten bleiben.
Für die Antragstellung ist die Sächsischen Aufbaubank (SAB) zuständig. Die Anträge sind schriftlich bei der SAB einzureichen. Wichtig ist, dass der Antrag vor Vorhabenbeginn gestellt wird.