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Mit Wohngeldrechner prüfen, ob sich der Gang zum Amt lohnt

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen stellt ab 1. Januar 2023 einen vorläufigen Wohngeld-Rechner online.
„Vorläufig“ deswegen, weil die Ausfertigung des Wohngeld-Plus-Gesetzes durch den Bundespräsidenten und die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt noch aussteht und erst dann das Gesetz zum 1. Januar 2023 in Kraft treten kann.

Meldung vom 07.12.2022
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