Kontaktbeschränkung für Sport im Innen- und Außenbereich:
• zehn Personen, unabhängig von der Anzahl der Hausstände
• Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr bleiben unberücksichtigt
• geimpfte oder genesene Personen werden bei der Ermittlung der Personenzahl ebenfalls nicht mitgezählt
Die Einschränkung zur Vorlage eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises und Kontakterfassung für den Sport im Innenbereich gilt weiterhin.