So können über dieses Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona“ Projekte
- der Jugendarbeit (Ferienfahrten oder Ausflüge),
- der außerschulischen Jugendbildung (beispielsweise im kulturellen oder technischen Bereich),
- der Jugendsozialarbeit,
- des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes sowie der Familienbildung (beispielsweise zu Themen wie Medien, Erziehung oder Gesundheit)
gefördert werden.
Kein Geld gibt es dagegen für Investitionen wie in Spielplätze oder für schulnahe Aktivitäten. Für Schulen gibt es ein gesondertes Corona-Aufhol-Programm.
Freie Träger der Jugendhilfe können bis zum 30.09.2022 Aktivitäten in Nordsachsen beantragen, die bis 31.12.2022 durchgeführt werden.
Die Städte und Gemeinden selbst befinden über die Projektvorschläge aus ihren Kommunen. Erst wenn sie zustimmen, gibt das Landratsamt die Mittel an die Freien Träger frei.