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Information zur Anpassung der Nutzungsverträge von Garagengrundstücken

Die Städte und Gemeinden im Freistaat Sachsen haben im Juni 2023 vom Staatsministerium des Innern eine Handlungsrichtlinie für den weiteren Umgang mit Nutzungsverträgen von Garagen auf gemeindeeigenem Grund und Boden erhalten.
Dazu erhalten alle Nutzerinnen und Nutzer von Garagengrundstücken auf kommunalem Grund und Boden folgende Information:

Meldung vom 13.09.2023
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