Diese Regelung ist weder zuvor mit den Kommunen oder Freien Trägern abgestimmt, noch in sonstiger Weise angekündigt worden. Sie enthält Vorgaben, in Kitas die Betreuung nur in geschlossenen Gruppen mit einem festen Bezugserzieher/in und auch in Horteinrichtungen ebenso in geschlossenen Gruppen mit einem festen Bezugserzieher/in ab dem 15.03.2021 vorzunehmen, wobei die Gruppenzusammensetzung bei den Horteinrichtungen der jeweiligen Klassenzusammensetzung in der jeweiligen Grundschule entsprechen muss.
Diese Vorgaben sind weder räumlich noch personell umsetzbar. Daher wird die Stadt Delitzsch für die Kindertageseinrichtungen einschließlich den Horten in ihrer eigenen Trägerschaft am heutigen Tage Ausnahmeentscheidungen beantragen mit der Zielsetzung, dass die Betreuung der Kinder für die Eltern auch ab 15.03.2021 gesichert ist. Gleiches wird den Freien Trägern für ihre Einrichtungen empfohlen. Es liegt nun am Landratsamt Nordsachsen, schnell und unbürokratisch entweder diese unverhältnismäßige und nicht vollziehbare Allgemeinverfügung zurückzunehmen oder die entsprechenden Ausnahmeanträge positiv zu entscheiden, denn anderenfalls müssen die vorgenannten Einrichtungen allesamt ab dem 15.03.2021 geschlossen werden.
Sollten Sie Fragen zu dieser Allgemeinverfügung haben, bitten wir alle Betroffenen sich an das Landratsamt Nordsachsen zu wenden.