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Grundstücksverkäufe auch künftig ohne Bietergebühr

In der Stadtratssitzung am 25. Juni 2020 hatten mehrere Abgeordnete von der Verwaltung die Einführung einer Bietergebühr für Grundstücksgeschäfte gefordert. Ein Abgeordneter berichtete wiederholt von einer nordsächsischen Stadt X, in der das bereits Usus wäre. Gleichwohl die Verwaltung schon in der Sitzung über die Rechtslage und damit die Unmöglichkeit der Erhebung solcher Gebühren ausgeführt hat, war der Auftrag zur Nachfrage in der angesprochenen Kommune X ergangen. 

Meldung vom 14.07.2020
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