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Gewässerunterhaltung als wichtige Aufgabe der Stadtverwaltung

Zu den kommunalen Pflichtaufgaben der Stadt Delitzsch gehört auch die Unterhaltung und Bewirtschaftung von den sogenannten Gewässern II. Ordnung.
Die Unterhaltung der oberirdischen Gewässer ist lt. Sächsischem Wassergesetz eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung.
Die Länge der Fließgewässer/Gräben, die die Stadt zu unterhalten hat, beträgt ca. 55 Kilometer. Hinzukommen als Standgewässer elf Teiche.

Meldung vom 01.11.2022
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