Dieses Verbot ergibt sich aus der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Entsorgung von pflanzlichen Abfällen.
Das Verbrennen von Garten- und Pflanzenabfällen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und wird mit einem Bußgeld von bis zu 5000 Euro geahndet.
Gartenabfälle und Grünschnitt aus Privathaushalten können im Landkreis Nordsachsen an sieben Wertstoffhöfen ganzjährig sowie an 20 zeitlich befristeten Annahmestellen in ausgewählten Gemeinden im Zeitraum von März bis November an je 2 x Sonnabenden im Monat abgegeben werden.
Die Annahme von Gartenabfällen und Grünschnitt aus privaten Haushalten ist im Landkreis Nordsachsen kostenfrei.