Alle Gebührenschuldner*innen werden gebeten, die Gebühr in der Höhe, die sich aus dem letzten schriftlichen Gebührenbescheid ergibt, unter Angabe des Kassenzeichens auf das Konto der Servicegesellschaft der Stadt Delitzsch mbH, IBAN DE89 8602 0086 0609 4443 71 zu entrichten.
Eine Bareinzahlung ist nicht möglich. Seit diesem Jahr werden keine schriftlichen Gebührenbescheide verschickt. Bescheide in Papierform werden nur versandt, wenn eine Änderung der Gebührenhöhe eingetreten ist. Zur Vereinfachung künftiger Zahlungen der Straßenreinigungsgebühr kann eine Einzugsermächtigung erteilt werden.