- Bau- und Gartenfachmärkte dürfen ab 22. März 2020 nicht mehr öffnen.
- Friseure dürfen nicht mehr öffnen.
- Gaststätten sind zu schließen. Ausgenommen sind Personalrestaurants und Kantinen in der Zeit zwischen 6 und 18 Uhr, wenn sie die in der Anlage aufgeführten Auflagen beachten.
Erlaubt ist auch der Außer-Haus-Verkauf durch Gaststätten zwischen 6 Uhr und 20 Uhr bzw. ein entsprechender Liefer- und Abholservice ohne zeitliche Beschränkung.
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Freistaat verschärft Maßnahmen nach Infektionsschutzgesetz
Freistaat verschärft Maßnahmen nach Infektionsschutzgesetz
Mit einer neuen Allgemeinverfügung verschärft der Freistaat Sachsen seine Maßnahmen zur Eindämmung der schnellen Corona-Virus-Ausbreitung.
Die Allgemeinverfügung tritt am 22. März 2020 um 0 Uhr Kraft und gilt bis zum 20. April 2020.
Meldung vom 21.03.2020
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