In Delitzsch klappt die Hundekotentfernung durch den Besitzer oder die Besitzerin des Vierbeiners zu großen Teilen gut. Nur Einzelnen entgeht es offenbar, dass die Hocke des Hundes zu einem Ergebnis geführt hat, dessen Größe selten so gering ist, dass es übersehen werden kann.
Vor allem auf Fußwegen oder sogar auf Spielplätzen sind die Haufen ärgerlich. Auch Rasenflächen, wie im Barockgarten oder im Stadtpark, sind keine Hundeklos. Wer dort mal eine Picknickdecke ausgebreitet hat, ist froh, wenn diese sich nur über einen Maulwurfshügel wölbt.
Deshalb ruft die Stadtverwaltung Delitzsch dazu auf, den Kot des Vierbeiners, mit dem man unterwegs ist, umgehend zu entsorgen. Formal betrachtet ist dieser Sachverhalt natürlich auch in der Polizeiverordnung der Stadt geregelt. Verstöße gegen die entsprechende Vorschrift in § 10 können mit einem Bußgeld geahndet werden.
Wer als Argument vorbringt, die jährlich gezahlte Hundesteuer würde doch als „Entsorgungsgeld“ genutzt werden können, dem sei gesagt: Die Hundesteuer fließt für allgemeine Ausgaben in den Haushalt und kann nicht zweckgebunden ausgegeben werden.