Hotline und Info-Mail-Adresse
Das Info-Telefon der Stadt Delitzsch ist unter der Nummer
(034202) 67-200 zu folgenden Zeiten erreichbar
- Montag bis Freitag von 7 bis 17 Uhr
- Samstag/Sonntag 10 bis 17 Uhr.
Zudem können wichtige Fragen am Wochenende per E-Mail an info@delitzsch.de geschickt werden, in der Woche bitte an pressestelle@delitzsch.de
Stadtkasse geschlossen/Bargeldloser Zahlungsverkehr
Die Stadtkasse im Delitzscher Rathaus bleibt ab sofort bis auf weiteres geschlossen.
Zahlungen sollen ausnahmslos bargeldlos geleistet werden. Außerdem besteht die Möglichkeit der Erteilung einer Einzugsermächtigung zum Einzug ausstehender Zahlungen durch die Stadtkasse.
Das entsprechende Formular kann hier abgerufen oder schriftlich bei der Stadtkasse beantragt werden.
In der Meldebehörde (Einwohnermeldeamt) und im Gewerbeamt sind Zahlungen ebenfalls nur noch elektronisch möglich.
Präzisierung der Allgemeinverfügung und weitere Erläuterungen
Die Stadt Delitzsch bemüht sich weiterhin in Absprache mit den entsprechenden Behörden um die Präzisierung der Allgemeinverfügung.
Informationen der Ministerien stehen immer noch aus. In Erwartung steht auch eine Information zum Freiseurhandwerk.
Regelungen, die eindeutig aus der Allgemeinverfügung hervorgehen, werden in der Regel hier nicht noch einmal separat aufgeführt.
Grundsätzlich sind Läden und Geschäfte geschlossen zu halten. Ziel ist es, den persönlichen Kontakt weitestgehend einzudämmen.
ÖFFNEN DÜRFEN
- Abhol- und Lieferdienste bei geschlossener Tür
- Beherbergungsbetriebe, jedoch nicht zu touristischen Zwecken
- Bestatter, jedoch sind Verkaufsräume grundsätzlich zu schließen
- Café / Eisdiele, Publikumsverkehr nur zwischen 6:00 Uhr und 18:00
- Drogeriemärkte
- Einzelhandel mit Lebensmitteln
- Ergotherapie
- Fußpflege, medizinisch
- Gartenbaumarkt
- Gartentechnik
- Gaststättengewerbe, jedoch Publikumsverkehr nur zwischen 6:00 Uhr und 18:00 Uhr
- Hörakustiker
- KFZ-Werkstatt
- Makler und Vermieter, jedoch sind Verkaufsräume grundsätzlich zu schließen
- Optiker, jedoch sind Verkaufsräume grundsätzlich zu schließen
- Paketshop, jedoch ist der Betrieb auf den Versand zu beschränken
- Physiotherapien
- Schlüsseldienst, jedoch sind Verkaufsräume grundsätzlich zu schließen
- Schneider, jedoch sind Verkaufsräume grundsätzlich zu schließen
- Schuster, jedoch sind Verkaufsräume grundsätzlich zu schließen
- Supermärkte
- Telekommunikationsfachgeschäfte, jedoch sind Verkaufsräume grundsätzlich zu schließen
- Uhrmacher, jedoch sind Verkaufsräume grundsätzlich zu schließen
- Versicherungen, jedoch sind Verkaufsräume grundsätzlich zu schließen
- Zeitschriftenhandel
- Zweirad-Werkstatt
GESCHLOSSEN BLEIBEN
- Autoverkauf
- Bekleidungsfachgeschäft
- Blumenladen, Gärtnerei, Floristik
- Buchhandel
- Elektromarkt
- Fachmarkt für Raumausstattung
- Fahrschulen
- Fanshop
- Fotograf
- Gemischtwarenmarkt mit geringer Versorgungsrelevanz, wie Pfennigpfeifer
- Geschenkartikel
- Goldschmiede, Verkauf
- Haushaltwarenfachgeschäft
- Kosmetik
- Lotto-Annahmestelle
- Massagen, nicht medizinisch
- Musikfachgeschäfte
- Nagelstudio
- Poolanbieter
- Reisebüros
- Restpostenverkauf, wie Mac Geiz
- Schmuckhandel
- Schuhfachgeschäft
- Spielzeugwaren
- Zweiradverkauf
Weitere Erläuterungen
- Unter den Begriff Dienstleister in Ziffer 1 fallen insbesondere Angebote von Reparaturleistungen und telefonische oder digitale Beratungen sowie Angebote in Form von Liefer- und Abholdiensten.
- Unter den Begriff Poststellen in Ziffer 1 fallen neben Servicestellen der Deutschen Post AG auch Einzelhandelsbetriebe, die sonst nicht unter eine der genannten Ausnahmen fallen, aber einen Paketshop betreiben (Shop im Shop). Diese sind zulässig, aber auf den Betrieb der Poststelle zu beschränken.