Bei der Beratung können neben Fragen zu Möglichkeiten der Wiedergutmachung von politisch motiviertem Unrecht auch laufende Rehabilitierungsverfahren besprochen werden. Fragen zu politisch motivierten Benachteiligungen oder ungeklärten Schicksalen in der DDR können ebenfalls erörtert werden, da auch die Lösung lebensgeschicht-licher Fragestellungen durch den neuen gesetzlichen Auftrag in den Fokus der Arbeit des Sächsischen Landesbeauftragten gerückt ist.
Die Bürgersprechstunde in Delitzsch findet am 26. März 2019 in der Zeit von 9:00 bis 17:00 Uhr im Ratszimmer des Rathauses (Foyer, Markt 3) statt. Telefonische Rücksprachen sind während der Sprechzeit möglich (034202 67-235).
Manfred Buchta, der seit fast zwei Jahrzehnten profilierte Beratungen zum SED-Unrecht durchführt, berät im Auftrag des Landesbeauftragten zu den Möglichkeiten strafrechtlicher, beruflicher und verwaltungsrechtlicher Rehabilitierung.
Ziel der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze ist es, den Opfern einen Weg zu eröffnen, die rechtsstaatswidrige Verurteilung aus dem Strafregister zu entfernen, sich vom Makel persönlicher Diskriminierung zu befreien, fortwirkendes Unrecht aufzuheben und soziale Ausgleichleistungen in Anspruch zu nehmen.
Darüber hinaus informiert Manfred Buchta über die 2007 beschlossene SED-Opferpension - eine monatliche Zuwendung in Höhe von 300 € für diejenigen, die in der DDR aus politischen Gründen mindestens 180 Tage in Haft waren.
Außerdem besteht die Möglichkeit Akteneinsicht beim Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen zu beantragen.
Zu jeder Zeit kann beim Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur in Dresden telefonisch ein Beratungstermin vereinbart werden (0351 493 3700).