Es handelt sich u. a. um Pappeln, Birken, Tannen, einen Ahorn, eine Ulme und eine Linde. Letztere steht am Kinderspielplatz in der Halleschen Straße.
Der Auftrag für die Fällungen zur Entnahmen ist an die Servicegesellschaft der Stadt Delitzsch (SGD) vergeben worden.
Die SGD wird die Aufträge im Rahmen der Möglichkeiten in den kommenden acht Wochen ausführen.
Privatbesitzer selbst verantwortlich
Nicht zuständig ist die Stadtverwaltung für die Bäume auf privaten Flächen, etwa auf Teilflächen im Stadtwald. An der Umgehungsstraße Richtung Spröda erregen dort gerade zahlreiche abgestorbene Pappeln die Aufmerksamkeit der Kraftfahrer.
Wird hier die Verkehrssicherheit gefährdet, werden die Grundstücksbesitzer Post vom Bürgerbüro der Stadtverwaltung erhalten und zur Beseitigung der Gefahrensituation aufgefordert.
Für nicht erwerbsmäßig genutzte private Gärten und Kleingärten gilt, dass auch zwischen 1. März und 30. September eines jeden Jahres gefällt werden darf, wenn die „Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten“ (§44 des Bundesnaturschutzgesetzes) beachtet werden.