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B-Plan Wasserturm rechtskräftig

Erste Abriss- und Aufräumarbeiten an der Walzenmühle

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan (B-Plan) Nr. 48 „Sondergebiet – Am Wasserturm“ ist nunmehr rechtskräftig. 
Im Juni dieses Jahrs hatte der Delitzscher Stadtrat die Satzung des vorhabenbezogenen B-Plans beschlossen. Mit der Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde Landratsamt Nordsachsen und der Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachung hat der B-Plan nunmehr seine Rechtskraft erlangt. 

Meldung vom 18.10.2023
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