Der Beschlussvorlage der Stadtverwaltung haben die Delitzscher Stadträtinnen und Stadträte am 28. April 2022nzugestimmt.
Rückwirkend zum 1. Januar 2022 gilt somit
- bei einer personell bedingten Schließung an fünf aufeinanderfolgenden Betreuungstagen erfolgt – sofern die Stadt keine adäquate Betreuung anbieten kann – auf Antrag der Sorgeberechtigten für diese fünf Tage die Erstattung in Höhe von einem Viertel des jeweiligen monatlichen Elternbeitrages,
- auch bei quarantänebedingter Abwesenheit an 40 aufeinanderfolgenden Betreuungstagen (bisher nur Krankheit und Kur) wird der Elternbeitrag auf Antrag der Sorgeberechtigten ab dem 21. Betreuungstag erlassen.
Die Stadtverwaltung empfiehlt den freien Trägern aufgrund der Gleichbehandlung dieselbe Verfahrensweise.