Sie finden unten stehend die
- die Allgemeinverfügung zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie (SMS) und
- das Formular zur Erklärung des Bedarfs einer Notbetreuung in Kita und Schule sowie
das Schreiben des SMK zur Sicherstellung der Notbetreuung.
Es gelten folgende wesentliche Grundsätze zur Organisation der Notbetreuung:
Die Notbetreuung wird nur für
Kinder in Kitas, Kindertagespflegestellen und heilpädagogischen Kindertageseinrichtungen und
Schüler der Klassen 1 bis 4 an Grund- und Förderschulen eingerichtet.
An weiterführenden Schulen wird keine Notbetreuung angeboten.
Eine entsprechende Notbetreuung ist in jeder Grund- und Förderschule und in jeder Kita, Kindertagespflegestelle und heilpädagogischen Kindertageseinrichtung vorzusehen, um kleine Gruppen und eine Betreuung im gewohnten Umfeld sicherzustellen.
Ein Anspruch auf Notbetreuung besteht nur, wenn beide Erziehungsberechtigte oder Alleinerziehende in Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig sind.
Die Bereiche der kritischen Infrastruktur sind in der Anlage zur Allgemeinverfügung abschließend geregelt. Arbeitgeber müssen auf dem beigefügten Formular bestätigen, dass die Erziehungsberechtigten im Bereich der kritischen Infrastruktur tätig und für deren Betrieb zwingend erforderlich sind. Antragsformulare der Stadt Delitzsch behalten weiterhin ihre Gültigkeit.