Im Zuge der begleitenden Bauleitplanung hatte die Immisionsschutzbehörde des Landkreises Nordsachsen für dieses Bebauungsplangebiet Nr. 48 „Sondergebiet – Am Wasserturm“ und vor allem für die dortige Kleingartenanlage eine Überschreitung der schalltechnischen Orientierungswerte festgestellt. Diese rührt vor allem vom Gewerbegebiet Delitzsch-Süd, dessen planerische Kennzahlen nunmehr – nachdem sie in der Realität nie ausgeschöpft wurden – nach unten korrigiert werden können.
Im konstruktiven Dialog mit dem Landratsamt hatte sich die Stadtverwaltung auf diese Möglichkeit verständigt.
Mit dem positiven Beschluss für die Einleitung eines Änderungsverfahrens haben die Stadträte in ihrer öffentlichen Sitzung am 27. April 2023 den Fortgang der Bauleitplanung für das Wasserturm-Quartier ermöglicht.