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Unbedenklichkeitsbescheinigung

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Frau Angela SchanzStandort anzeigen
Sachgebietsleiterin SG SteuernRathaus Delitzsch, Zimmer 1.24 // EG
Markt 3
04509 Delitzsch
Telefon: 034202 67-131
Telefax: 034202 67-430
E-Mail:

Allgemeine Informationen

Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (UBB) wird zumeist für gewerberechtliche Erlaubnisse benötigt.

Die befristete UBB bestätigt, dass für die antragstellende Person/Firma keine Verbindlichkeiten bei der Stadt Delitzsch bestehen.

Verfahrensablauf

Für die Genehmigung eines erlaubnispflichtigen Gewerbes oder die Erteilung einer Konzession ist in der Regel der Nachweis vorzulegen, dass der Antragsteller ohne Bedenken von Seiten der Behörde ist. Die UBB sagt aus, dass zum Zeitpunkt der Ausstellung keine offenen Forderungen aus Steuern, Grundbesitzabgaben und anderen Forderungen, die in einem Zusammenhang mit gewerblicher Tätigkeit stehen, gegen Sie existieren.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Antrag Unbedenklichkeitsbescheinigung

Nachweis des Überweisungsbeleges

gegebenenfalls Vollmachten

Welche Gebühren fallen an?

15,00 €

Rechtsgrundlage

Verwaltungskostensatzung der Stadt Delitzsch

Bemerkungen

Vorabüberweisung auf eines unserer Konten bei der:

Sparkasse Leipzig            IBAN: DE75 8605 5592 2280 0084 00, BIC: WELADE8LXXX, 
Commerzbank AG            IBAN: DE25 8608 0000 0210 1269 00, BIC: DRESDEFF860 oder
Volksbank Delitzsch eG  IBAN: DE51 8609 5554 0140 0541 00, BIC: GENODEF1DZ1
 
Zahlungsgrund

UBB zuzüglich Steuernummer ist bitte unbedingt anzugeben.

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