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Spielhallenerlaubnis nach § 33 i GewO

zuklappenAnsprechpartner/in
Frau Sarah BrauneStandort anzeigen
Mitarbeiterin SG Meldebehörde/Gewerbe/FundbüroTechnisches Rathaus, Zimmer 1.05 // EG
Schloßstraße 30
04509 Delitzsch
Telefon: 034202 67-242
E-Mail:

Allgemeine Informationen

Sie beabsichtigen eine Spielhalle in der Großen Kreisstadt Delitzsch zu eröffnen

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde 
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde 
  • Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vom zuständigen Finanzamt
  • Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis des zuständigen Amtsgerichtes
  • Grundriss und Lageplan der Spielhalle
  • baurechtliche Genehmigung bei Neuerrichtung, Umbau oder bei Änderung der Baunutzungsart
  • bei juristischen Personen und Personengesellschaften: Auszug aus dem Handelsregister
  • Erlaubnis zum Aufstellen von Spielautomaten nach § 33 c GewO (Aufstellerlaubnis)
  • Beantragung der Geeignetheit für die Aufstellung der Geldspielautomaten (siehe Automatenaufstellung)
Welche Gebühren fallen an?

300 - 1050 Euro

Welche Fristen muss ich beachten?

mindestens 8 Wochen vor der Eröffnung der Spielhalle

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