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Wahlscheine und Briefwahlunterlagen beantragen
Den Wahlscheinantrag nur auszufüllen und absenden, wenn der Wähler nicht in seinem Wahlraum am Wahltag wählen möchte. Für etwaige zweite Wahlgänge erhalten alle Wahlberechtigten, die für die erste Wahl einen Wahlschein erhalten haben, automatisch die Briefwahlunterlagen.
Die Abholung der Briefwahlunterlagen, welche nicht mehr rechtzeitig postalisch an den Wähler versandt werden können, ist im Briefwahlbüro, Rathaus, Markt 3 zu unten stehenden Zeiten unter Vorlage des Personalausweises bzw. mit Vollmacht erforderlich.
Rückfrage bitte unter Tel. 034202 67235.