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Europawahl am 26. Mai 2019
Die Wahl erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl mit Listenwahlvorschlägen. Jeder Wähler hat eine Stimme.
Das Europäische Parlament, eines der sechs Organe der EU, ist das größte multinationale Parlament der Welt. Seit 1979 werden die Abgeordneten des Europäischen Parlaments von den Bürgerinnen und Bürgern der Europäischen Union alle fünf Jahre direkt gewählt.
Nach der 8. Direktwahl 2014 vertreten 751 Abgeordnete aus 28 Mitgliedstaaten, darunter 96 aus Deutschland, insgesamt rund eine halbe Milliarde Einwohnerinnen und Einwohner. Davon waren vom 22. bis 25. Mai 2014 etwa 380 Millionen Wahlberechtigte aufgerufen, an der Europawahl teilzunehmen. Wahltag in Deutschland war der 25. Mai 2014.
Die Wahl zum nächsten Europaparlament wird am Sonntag, den 26. Mai 2019 stattfinden.
Rechtsgrundlagen
Für die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlament aus der Bundesrepublik Deutschland sind das Europawahlgesetz (EuWG) und die Europawahlordnung (EuWO) in Verbindung mit weiteren Rechtsvorschriften maßgebend.
Wahlgebiet
Das Wahlgebiet für die Wahl der Abgeordneten aus der Bundesrepublik Deutschland ist das Bundesgebiet.
Grundsätze
Die Wahl erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl mit Listenwahlvorschlägen. Jeder Wähler hat eine Stimme.
Wahlperiode
Die Wahlperiode beträgt fünf Jahre.