Die Datenübermittlung unterbleibt, wenn die betroffenen Personen, die im Kalenderjahr 2021 das achtzehnte Lebensjahr vollenden, ihr nach § 36 Absatz 2 Bundesmeldegesetz widersprechen.
Der Widerspruch ist bis spätestens 17. März 2020 schriftlich oder zur Niederschrift gegenüber der Stadtverwaltung Delitzsch zu erklären.
Stadtverwaltung Delitzsch
Einwohnermeldeamt
Schloßstraße 30
04509 Delitzsch
Die Amtshandlung ist gebührenfrei.