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Widerspruch gegen Datenübermittlung möglich

Gemäß dem Bundesmeldegesetz übermitteln die Meldebehörden regelmäßig personenbezogene Daten ihrer Einwohner an unten aufgeführte Stellen.
Zum 1. November 2015 trat in diesem Zusammenhang durch die Einführung des einheitlichen Bundesmeldegesetzes eine Änderung ein.

Meldung vom 16.10.2019
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