Seit diesem Zeitpunkt wird der 70. Geburtstag und danach nur noch jeder fünfte weitere Geburtstag, ab dem 100. Geburtstag jeder folgende an die Presse weitergegeben. Ehejubiläen sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum.
Die Betroffenen haben das Recht, der Weitergabe der Daten in nachfolgend genannten Punkten zu widersprechen.
Ein Widerspruch ist möglich für Datenübermittlungen
- an das Bundesamt für Wehrpflicht
- zu Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk
- an Adressbuchverlage
- an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft, der nicht die meldepflichtige Person angehört. Sondern Familienangehörige der meldepflichtigen Person angehören sowie
- an Parteien, Wählergruppen u. a. bei Wahlen und Abstimmungen.
Personen, die von diesem Recht Gebrauch machen möchten, bittet die Stadtverwaltung, dies unter Verwendung des Vordruckes, das Sie unten herunterladen können, mitzuteilen gegenüber:
Stadtverwaltung Delitzsch, SG Meldebehörde, Schloßstraße 30, 04509 Delitzsch.
Personen, die bereits früher widersprochen haben, müssen sich nicht erneut melden!