Das Vorhaben des Flughafens umfasst im Wesentlichen die Umgestaltung und Erweiterung des für DHL genutzten Vorfeldes 4 zuzüglicher der Anschlüsse an das Start-/Landebahnsystem, Flächen für die Flugzeugenteisung, eine Schneedeponie sowie sonstige Nebenanlagen und Entwässerungsanlagen, Hochbauflächen sowie temporären Flächen für die Baustelleneinrichtung und die Oberbodenlagerung.
Welche Unterlagen liegen aus?
Zur Einsichtnahme liegen u. a. aus
- Plan- und bauliche Unterlagen
- Luftverkehrsprognose
- Lärmgutachten und Fluglärmprognose
- Landschaftspflegerischer Konfliktplan/Artenschutzunterlagen
Wann und wo liegen die Unterlagen aus?
Die Unterlagen liegen nun noch bis 15. Februar 2020 im Technischen Rathaus in Delitzsch, Zimmer 3.14, zu folgenden Öffnungszeiten zur allgemeinen Einsichtnahme aus:
- Mo, Mi, Do: 7.30 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr
- Di: 7.30 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr
- Fr: 7.30 – 12.00 Uhr
(außer vom 24. Dezember 2020 bis 4. Januar 2021)
Bekanntmachung und Unterlagen können auch auf der Internetseite der Landesdirektion Sachsen unter http://www.lds.sachsen.de/bekanntmachung unter der Rubrik -> Infrastruktur -> Luftverkehr eingesehen werden.
Wie kann man Stellung nehmen?
Jeder, dessen Belange durch den Plan berührt werden, kann bis spätestens 15. Februar 2021 bei der
- Landesdirektion Sachsen (Postfachanschrift: Landesdirektion Sachsen 09105 Chemnitz) sowie bei der
- Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Leipzig, Braustraße 2, 04017 Leipzig oder direkt bei der
- Stadtverwaltung Delitzsch, Markt 3, 04509 Delitzsch,
Einwendungen gegen die geänderte Planung schriftlich oder zur Niederschrift erheben bzw. sich äußern.
Schriftliche Einwendungen müssen den vollständigen Vor- und Nachnamen sowie die vollständige Adresse in lesbarer Form und die Unterschrift(en) enthalten. Bei Familien, die gemeinsam eine Einwendung verfassen, sind die Namen aller Familienmitglieder, für die die Einwendung gelten soll, leserlich anzugeben und von allen unterschriftsberechtigten Familienmitgliedern selbst zu unterzeichnen.
Bei Einwendungen bzw. Äußerungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner zu bezeichnen. Anderenfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben.
Einwendungen können auch elektronisch, aber nur mit einer qualifizierten elektronischen Signatur unter der E-Mail-Adresse post@lds.sachsen.de erhoben werden; Einwendungen, die nur elektronisch übermittelt werden (z. B. E-Mail ohne qualifizierte elektronische Signatur), sind unwirksam und bleiben daher unberücksichtigt.
Einsichtnahme trotz Betretungsverbot
Die Einsichtnahme in die Unterlagen ist trotz des Betretungsverbotes im technischen Rathaus möglich.
Im Zimmer im Technischen Rathaus, in dem die Auslegung erfolgt, dürfen sich außer der/dem Angestellten der Stadtverwaltung maximal vier Personen aus zwei Haushalten gleichzeitig aufhalten.
Wir bitten um vorherige telefonische Anmeldung unter 034202 67-317 oder -232.