Ist ein Grabmal nicht mehr standsicher, ist der Grabstättennutzer verpflichtet gegebenenfalls unverzüglich die erforderlichen Maßnahmen zur Wiederherstellung der Standsicherheit zu treffen.
Um Unfälle zu vermeiden, überprüft ein Sachkundiger der Deutschen Naturstein Akademie (DENAK) am 25. Juni 2019, ob die Standsicherheit der Grabmale gewährleistet ist. Die Überprüfung der Grabmale dient der Sicherheit aller Grabstättennutzer.
Ein Aufkleber auf dem Grabmal signalisiert dem Grabstättennutzer Handlungsbedarf.