Der jetzt noch bestehende Eigenbetrieb soll bis zum 31. Dezember 2023 aufgelöst werden und
- als ersten Schritt ab dem 1. Januar 2023 in einem neuen Amt „Amt für Stadtgrün und Straßenreinigung“ mit zwei Sachgebieten aufgehen,
- als zweiter Schritt soll dieses Amt zum 31. Dezember 2023 aufgelöst werden und das Sachgebiet Bauhof und das Sachgebiet Grün dem städtischen Bauamt angegliedert werden.
Die Beschlussvorlage zum Betriebsübergang der SGD in die Stadtverwaltung wird den Delitzscher Stadträtinnen und Stadträten zeitnah vorgelegt.
Mit der Eingliederung in die Stadtverwaltung sollen finanzielle und organisatorische Vorteile erreicht werden.
Die freiwilligen Leistungen, wie Grünpflege, Aufbau Verkaufsstände Adventsmarkt, Absperrungen Stadtfest etc., erbringt die SGD ohne Refinanzierung durch Gebühren oder Entgelte.
Durch diese Verpflichtung wird der SGD die Möglichkeit genommen, Erlöse selbständig zu akquirieren. Stattdessen muss sie kostenintensive und bewusst defizitär gesteuerte Pflichtaufgaben ohne Budgetausgleich erledigen.
Mit der geplanten Neustrukturierung hat sich die Verwaltung auf die Reduzierung der Ausgaben konzentriert. Dies wird vor allem die Kostenpositionen Miete (Büroräume) und Kosten für externe
Unternehmen (Erstellung Jahresabschlüsse, Prüfungen etc.) betreffen.
Mit der Kündigung des Betriebsführungsvertrages zwischen der Stadtwerke Delitzsch GmbH und der SGD zum 31. Dezember 2021 wurde bereits mit der folgerichtigen Umsetzung der Kostensenkungsstrategie begonnen.
Eine Reduzierung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der SGD ist ausdrücklich nicht geplant.