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Restaurants und Friseure werden geschlossen, Menschenaufläufe untersagt

Das Landratsamt Nordsachsen hat am heutigen Freitag eine Allgemeinverfügung erlassen, die der schnellen Ausbreitung des Covid-19-Virus entgegenwirken soll.
Sie gilt vom 21. März bis zum 20. April 2020.

Meldung vom 20.03.2020Letzte Aktualisierung: 23.03.2020
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