Am 23. April 2021 hat der Freistaat Sachsen eine Allgemeinverfügung veröffentlicht. Darin ist geregelt:
- Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegen geschlossen
- Schulen geschlossen
- Abschlussklassen (einschließlich Klassenstufe 4) im Wechselunterricht
- Notbetreuung im bisherigen Umfang
- in der Kindertagespflege
- in Kinderkrippe und Kindergarten
- in Horten während der üblichen Hortbetreuungszeiten
- in Grundschulen während der üblichen Unterrichtszeiten.
Für die Notbetreuung gelten momentan weiterhin die bekannten Regelungen. Bereits gestattete Notbetreuungen sollen weiterhin gelten. Dies erfolgt aber unter der Voraussetzung, dass die Angaben weiterhin korrekt sind. Die Kindereinrichtungen und Schulen können eine neue Arbeitgeberbescheinigung zum Nachweis verlangen.
Die Notbetreuung kann nur in einem sehr restriktiven Rahmen gewährt werden, um Infektionsketten zu vermeiden und zu verzögern. Sind die Voraussetzungen zur beruflichen Tätigkeit nach den entsprechenden Regelungen nicht erfüllt, werden Kinder nicht in die Notbetreuung aufgenommen. Vgl. www.coronavirus.sachsen.de/eltern-lehrkraefte-erzieher-schueler-4144.html
Anträge auf Notbetreuung werden weiterhin in der Stadtverwaltung Delitzsch für die Einrichtungen in der Stadt Delitzsch (Tagespflege, Kitas, Horte und Grundschulen) bearbeitet. Die Bearbeitung erfolgt ausschließlich montags bis freitags. Vollständige Anträge, die bis 12 Uhr im Original vorliegen (Einwurf in den Briefkasten Schloßstraße 30), werden in der Regel für den nächsten Betreuungstag bearbeitet. Über die Entscheidung informiert die jeweils zuständige Einrichtung die Eltern.
Bei Nicht-Inanspruchnahme einer Notbetreuung (jeweils komplette Woche) wird der Elternbeitrag anteilig im Nachhinein erstattet bzw. verrechnet. Über das nähere Verfahren wird extra informiert.
Für Rückfragen stehen die Mitarbeitenden des Schulverwaltungs-, Sozial- und Kulturamtes zu den üblichen Öffnungszeiten telefonisch zur Verfügung.