Für den Freistaat Sachsen sind damit folgende landeseinheitliche Sirenensignale festgelegt:
a) Signalprobe mittwochs um 15 Uhr (außer an Feiertagen)
1 x Dauerton von 12 Sekunden
b) Feueralarm
3 x Dauerton von je 12 Sekunden mit je 12 Sekunden Pause
c) Warnung vor einer Gefahr
auf- und abschwellender Heulton: Dauer 1 Minute
Bedeutung: Warnung: Es besteht eine Gefahr. Informieren Sie sich!
Verhaltensregeln
- Schalten Sie Ihr Rundfunkgerät ein (am besten Batteriegerät) und achten Sie auf Durchsagen!
- Informieren Sie sich über Warn-Apps wie NINA, BIWAPP etc.!
- Informieren Sie Ihre Nachbarn und Straßenpassanten über die Durchsagen!
- Helfen Sie älteren und behinderten Menschen. Informieren Sie ausländische Mitbürger!
- Befolgen Sie die Anweisungen der Behörden!
- Telefonieren Sie nur, falls dringend nötig! Fassen Sie sich kurz! Telefonnetze sind in diesen Fällen schnell überlastet.
- Sind Sie selbst und Ihre Nachbarn von Schäden nicht betroffen: Bleiben Sie dem Schadensgebiet fern! — Schnelle Hilfe braucht freie Wege!
d) Entwarnung
Dauerton von 1 Minute
Bedeutung: Entwarnung: Die Gefahr besteht nicht mehr. Informieren Sie sich!