Frau Gottwald und Herr Wilkending werden für fünf Jahre ab Amtsantritt – das ist frühestens am 27. Februar 2020 – Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten anbieten.
Das betrifft Schlichtungsverfahren bei Streitigkeiten über
- vermögensrechtliche Ansprüche
- Ansprüche aus dem Nachbarrecht
- nichtvermögensrechtliche Ansprüche wegen der Verletzung der persönlichen Ehre.
Nicht geschlichtet werden darf bei Streitigkeiten
- die in die Zuständigkeiten der Familien- und Arbeitsgerichte fallen
- an denen Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts beteiligt sind
In strafrechtlichen Angelegenheiten, wie Hausfriedensbruch, Beleidigung und Körperverletzung ist sie Vergleichsbehörde und führt in Privatklagesachen Sühneversuche durch.