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Neue Corona-Schutz-Verordnung gilt ab 14. Dezember 2020

(Pressemitteilung des Freistaates Sachsen) Aufgrund der weiter anhaltend hohen Corona-Infektionszahlen in Sachsen hat die Staatsregierung am 11. Dezember 2020 eine neue Corona-Schutz-Verordnung mit weiteren Verschärfungen beschlossen. Mit einem Lockdown soll die Dynamik der Corona-Pandemie deutlich eingedämmt werden. Die Rechtsverordnung gilt vom 14. Dezember 2020 bis einschließlich 10. Januar 2021.

Meldung vom 12.12.2020
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