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Neue Corona-Schutz-Verordnung ab 18. Juli 2020

(Aus einer Pressemitteilung des Freistaates Sachsen) Das Kabinett hat sich am 14. Juli 2020 auf eine neue Corona-Schutz-Verordnung verständigt. Sie gilt vom 18. Juli bis 31. August 2020. Die wesentlichen Grundlagen zur Verhinderung von Infektionen mit dem Corona-Virus gelten weiterhin: Kontaktbeschränkungen, das grundsätzliche Abstandsgebot von 1,50 Metern und die Pflicht, eine Mund- und Nasenbedeckung in öffentlichen Verkehrsmitteln und beim Einkaufen zu tragen.

Meldung vom 14.07.2020Letzte Aktualisierung: 17.07.2020
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