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Neue Allgemeinverfügung für Kitas und Schulen ab 31. August 2020

(Pressemitteilung des Freistaates Sachsen) Wer sich innerhalb der vergangenen 14 Tagen in einem Risikogebiet aufgehalten hat, darf Kindertageseinrichtungen, Einrichtungen der Kindertagespflege und Schulen nur mit einem negativen Corona-Test betreten.

Meldung vom 27.08.2020
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