Eine abschließende Entscheidung wird durch das Sächsische Sozialministerium gemeinsam mit dem Sächsischen Kultusministerium und dem Landratsamt Nordsachsen am Freitag, 5. März 2021 getroffen.
- In diesem Fall erfolgt ab Montag, 8. März 2021 die Betreuung ausschließlich als Notbetreuung. Die bereits im Zeitraum vom 14. Dezember 2020 bis 12. Februar 2021 gestatteten Anträge auf Notbetreuung bleiben weiterhin gültig. Sind seitdem Änderung im Arbeitsverhältnis eingetreten, ist dieses nachzuweisen. Die Kindertageseinrichtungen und Grundschulen sind angehalten, die Notbetreuung restriktiv zu handhaben.
- Falls Sie einen neuen Antrag auf Notbetreuung stellen wollen, ist dies mit dem beigefügten Formular (pdf-Dokument zum Download am Ende der Seite) möglich. Dieses muss vollständig ausgefüllt, mit allen erforderlichen Stempeln und Unterschriften bei der Stadtverwaltung Delitzsch, Schloßstraße 30 in den Briefkasten eingeworfen werden. Die Entscheidung über die Gestattung der Notbetreuung wird kurzfristig getroffen. Anträge können bereits jetzt gestellt werden.
- Mit dem Wechsel in die Notbetreuung sind ausschließlich für Kinder, die diese nicht in Anspruch nehmen, für die jeweilige Woche keine Elternbeiträge zu bezahlen (1/4 des Monatsbeitrages). Für alle anderen Kinder werden weiterhin die Elternbeiträge fällig.
Der Übergang in den eingeschränkten Regelbetrieb erfolgt zur jeweils nächsten Woche, wenn der Inzidenzwert über fünf Tage anhaltend unter 100 liegt.
Für Rückfragen stehen die Mitarbeitenden im Schulverwaltungs-, Sozial- und Kulturamt zur Verfügung.