- Bis einschließlich Donnerstag, 1. April 2021 gilt für Kindertageseinrichtungen im Landkreis Nordsachsen die Schließung der Einrichtungen mit Notbetreuung (vgl. § 5a Abs. 8a).
- Ab Dienstag, 6. April 2021 wechseln die Kindertageseinrichtungen wieder in den eingeschränkten Regelbetrieb mit festen Gruppen, Bezugspersonen und Räumen/ Bereichen. Zum Betreten der Einrichtungen und zu notwendigen Tests werden in der Verordnung die Regelungen getroffen.
- In den Kindertagespflegestellen findet weiterhin uneingeschränkter Regelbetrieb statt.
- Bei einer erhöhten Sieben-Tages-Inzidenz kann der Landkreis Nordsachsen als zuständige kommunale Behörde verschärfende Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens ergreifen (vgl. § 8d). Nach der öffentlichen Bekanntmachung dieser Maßnahmen kann es zu erneuten Schließungen der Kindertageseinrichtungen kommen. In diesem Fall gelten wieder die Regelungen zur Notbetreuung. Bereits gestattete Notbetreuungen seit dem 13. Dezember 2020 bleiben unter dem Vorbehalt einer Nachprüfung weiter bestehen.
Für die Verrechnung/ Erstattung der Elternbeiträge, auch für die vergangenen Monate, wird noch auf die endgültige Rechtsverordnung des Freistaates gewartet.
Die Mitarbeitenden des Schulverwaltungs-, Sozial- und Kulturamtes stehen weiterhin für Nachfragen zur Verfügung.