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Informationen zur Kinderbetreuung ab 1. April 2021

Durch die Sächsische Staatsregierung wurde am 30. März 2021 eine neue Corona-Schutzverordnung bekannt gemacht. Darin sind die – zunächst bis zum 18. April 2021 – gültigen Regelungen zur Kinderbetreuung in Kinderkrippen, Kindergärten und Horten festgelegt:

Meldung vom 31.03.2021
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