Sollte es zu Glätte und Schnee kommen, gilt wie bisher: Geräumt und gestreut wird nach Prioritäten – zuerst Bundes-, Staats- und Kreisstraßen. Erst danach werden die städtischen Straßen geräumt.
Mit Beginn des Berufsverkehrs zwischen 7 bis 8 Uhr sollen die Durchgangs- und Hauptverkehrsstraßen weitestgehend für die Allgemeinheit benutzbar sein. Dafür beginnen die zuständigen Kollegen mit ihrer Arbeit schon, wenn die meisten anderen Menschen noch tief schlafen.
Die Sicherungspflicht ist auf die Zeit bis 20 Uhr beschränkt.
Auch per Hand räumt die SGD, wo es nicht anders geht – auf bestimmten Gehwegen, an rund 120 Bushaltestellen und auf Treppen.
Pflichten von Anwohnenden
Von 7 bis 20 Uhr müssen Anwohnende Schnee räumen und Glätte beseitigen, zumindest wochentags. An Feiertagen und an Sonntagen muss erst 9 Uhr begonnen werden. An jedem Tag sollen Gehwege und kombinierte Rad-/Gehwege bis 20 Uhr frei gehalten und abgestumpft werden, mindestens jedoch in einer Breite von 1,50 Metern.
Und wohin mit dem Schnee? Ab in den Vorgarten oder an die Gehwegkante zur Fahrbahn – jedoch sollten hier in Abständen Zwischenräume in Breite einer Schneeschaufel geschaffen werden, damit Dienstleistende und Privatpersonen auch die Chance haben, Straßen zu queren, Hauseingänge zu erreichen und damit Tauwasser ablaufen kann. Auch sind Straßeneinläufe vom Schnee freizuhalten.
Zum Abstumpfen bitte keine chemischen Mittel nutzen. sondern Sand und Splitt. Diese Abstumpfmittel müssen Hauseigentümerin oder -eigentümer später auch entsorgen.
Die Straßenreinigungssatzung der Stadt Delitzsch informiert über weitere Einzelheiten zu den Pflichten von Anwohnenden.