Für die Kindertagespflege, die Kinderkrippen, die Kindergärten und Hort in der Stadt Delitzsch wird diese Regelung wie folgt umgesetzt.
Die Träger und Einrichtungen in freier Trägerschaft treffen zu den angegebenen Fälligkeitsterminen und zum Bankeinzug/zur Überweisung abweichende Regelungen.
Zum Fälligkeitstermin 15. Januar 2021 werden keine Lastschriften für Kinder, die keine Notbetreuung bewilligt bzw. in Anspruch genommen haben, vorgenommen. Bitte verzichten Sie in diesem Fall auch auf Überweisungen bzw. stoppen Sie den entsprechenden Dauerauftrag. Ggf. erfolgte Überzahlungen werden in den Folgemonaten verrechnet bzw. erstattet.
Der nachfolgenden Übersicht entnehmen Sie die Informationen zur Elternbeitragszahlung im konkreten Fall:
I. Zeitraum: 14. Dezember 2020 bis 17. Januar 2021
- Notbetreuung wurde gestattet und an mindestens einem Tag im Zeitraum in Anspruch genommen:
- reguläre Beitragszahlung entsprechend der Satzung im Januar 2021 (Fälligkeit: 15.1.2021)
- Notbetreuung wurde gestattet, aber im angegebenen Zeitraum erfolgte keine Betreuung
- keine Beitragszahlung im Januar 2021 (Fälligkeit: 15.1.2021)
- damit ist der Schließungszeitraum 14.12.2020 bis 17.1.2021 ausgeglichen
- Keine Notbetreuung beantragt oder Notbetreuung wurde abgelehnt
- keine Beitragszahlung im Januar 2021 (Fälligkeit: 15.1.2021)
- damit ist der Schließungszeitraum 14.12.2020 bis 17.1.2021 ausgeglichen
II. Zeitraum: 18. Januar 2021 bis 14. Februar 2021
- Notbetreuung wurde bereits im vorhergehenden Zeitraum oder ab der 3. KW 2021 (18. Januar 2021) gestattet und an mindestens einem Tag im Zeitraum in Anspruch genommen:
- reguläre Beitragszahlung entsprechend der Satzung im Februar 2021 (Fälligkeit: 15. Februar 2021)
- Notbetreuung wurde gestattet und erstmals ab der 4.KW 2021 (25. Januar 2021) bzw. den Folgewochen an mindestens einem Tag im Zeitraum in Anspruch genommen:
- reguläre Beitragszahlung entsprechend der Satzung im Februar 2021 (Fälligkeit: 15. Februar 2021)
- Verrechnung für die Schließzeit (und damit Ausgleich für die weitere Schließung) erfolgt frühestens mit der Beitragszahlung für März 2021
- Notbetreuung wurde gestattet, aber im angegebenen Zeitraum erfolgte keine Betreuung
- keine Beitragszahlung im Februar 2021 (Fälligkeit: 15. Februar 2021)
- damit ist der Schließungszeitraum 18. Januar 2021 bis 14. Februar 2021 ausgeglichen
- Keine Notbetreuung beantragt oder Notbetreuung wurde abgelehnt
- keine Beitragszahlung im Februar 2021 (Fälligkeit: 15. Februar 2021)
- damit ist der damit ist der Schließungszeitraum 18. Januar 2021 bis 14. Februar 2021 ausgeglichen
- damit ist der Schließungszeitraum 18. Januar 2021 bis 14. Februar 2021 ausgeglichen
Diese Regelung wird für die Kindertagespflege, die Kinderkrippen, die Kindergärten und Hort in der Stadt Delitzsch umgesetzt. Die Anwendung dieser Festlegung wird den Trägern und Einrichtungen in freier Trägerschaft ebenfalls empfohlen. Zu den angegebenen Fälligkeitsterminen und zum Bankeinzug/ zur Überweisung werden ggf. abweichende Regelungen getroffen.
Für Rückfragen stehen Ihnen die zuständigen Mitarbeitenden im Schulverwaltungs-, Sozial- und Kulturamt gern zur Verfügung.