Für die Kindertagespflege, die Kinderkrippen, die Kindergärten und Hort in der Stadt Delitzsch wird diese Regelung wie folgt umgesetzt.
Die Träger und Einrichtungen in freier Trägerschaft treffen zu den angegebenen Fälligkeitsterminen und zum Bankeinzug/zur Überweisung abweichende Regelungen.
Zum Fälligkeitstermin 15. Januar 2021 werden keine Lastschriften für Kinder, die keine Notbetreuung bewilligt bzw. in Anspruch genommen haben, vorgenommen. Bitte verzichten Sie in diesem Fall auch auf Überweisungen bzw. stoppen Sie den entsprechenden Dauerauftrag. Ggf. erfolgte Überzahlungen werden in den Folgemonaten verrechnet bzw. erstattet.
Der nachfolgenden Übersicht entnehmen Sie die Informationen zur Elternbeitragszahlung im konkreten Fall:
I. Zeitraum: 14. Dezember 2020 bis 17. Januar 2021
- Notbetreuung wurde gestattet und an mindestens einem Tag im Zeitraum in Anspruch genommen:
- reguläre Beitragszahlung entsprechend der Satzung im Januar 2021 (Fälligkeit: 15.1.2021)
- Notbetreuung wurde gestattet, aber im angegebenen Zeitraum erfolgte keine Betreuung
- keine Beitragszahlung im Januar 2021 (Fälligkeit: 15.1.2021)
- damit ist der Schließungszeitraum 14.12.2020 bis 17.1.2021 ausgeglichen
- Keine Notbetreuung beantragt oder Notbetreuung wurde abgelehnt
- keine Beitragszahlung im Januar 2021 (Fälligkeit: 15.1.2021)
- damit ist der Schließungszeitraum 14.12.2020 bis 17.1.2021 ausgeglichen
II. Zeitraum: 18. Januar 2021 bis 7. Februar 2021
- Notbetreuung wurde gestattet und an mindestens einem Tag im Zeitraum in Anspruch genommen:
- reguläre Beitragszahlung entsprechend der Satzung im Februar 2021 (Fälligkeit: 15.2.2021)
- Notbetreuung wurde gestattet, aber im angegebenen Zeitraum erfolgte keine Betreuung
- für jede vollständige Woche, in der keine Notbetreuung in Anspruch genommen wurde, erfolgt im Nachgang eine Verrechnung mit jeweils 1/4 des monatlichen Beitrages
- reguläre Beitragszahlung entsprechend der Satzung im Februar 2021 (Fälligkeit: 15.2.2021)*
- Verrechnung für die Schließzeit (und damit Ausgleich für die weitere Schließung) erfolgt frühestens mit der Beitragszahlung für März 2021
- Keine Notbetreuung beantragt oder Notbetreuung wurde abgelehnt
- für jede vollständige Woche der Schließung erfolgt im Nachgang eine Verrechnung mit jeweils 1/4 des monatlichen Beitrages
- reguläre Beitragszahlung entsprechend der Satzung im Februar 2021 (Fälligkeit: 15.2.2021)*
- Verrechnung für die Schließzeit (und damit Ausgleich für die weitere Schließung) erfolgt frühestens mit der Beitragszahlung für März 2021
* Sollte sich die aktuelle Kita- und Schulschließung über den 7. Februar 2021 hinaus fortsetzen, entfällt diese Beitragszahlung.
Für Rückfragen stehen Ihnen die zuständigen Mitarbeitenden im Schulverwaltungs-, Sozial- und Kulturamt gern zur Verfügung.