Die Stadtverwaltung Delitzsch hat aktuell in einem Ortsteil Bauschuttablagerungen und alte Möbel entdeckt. Beim Abladen des Bauschutts konnte ein Zeuge den Verursacher beobachten und das Kfz-kennzeichen notieren. Die Weitermeldung an die zuständige Abfallbehörde, den Landkreis Nordsachsen, ist natürlich umgehend erfolgt.
Die Untere Abfallbehörde im Landratsamt Nordsachsen (LRA) ist für den Vollzug abfall- und bodenschutzrechtlicher Vorschriften zuständig. Liegen konkrete Hinweise auf den/die Verursacher/in vor, eröffnet das LRA das Verwaltungsverfahren. Der/die Verdächtige kann sich bis zu einer festgelegten Frist zum Sachverhalt äußern und im Zeitraum die Abfälle ordnungsgemäß beseitigen. Sollte er das nicht tun, wird gegen ihn ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Es droht bis 100.000 Euro Bußgeld für die vorsätzliche oder fahrlässige Ablagerung von Abfällen.
Ist der mögliche Verursacher nicht zu ermitteln oder besteht ein dringendes öffentliches Interesse an der Beräumung, beauftragt die Umweltinspektion ein Entsorgungsunternehmen des Landkreises mit der Beräumung und Entsorgung der abgelagerten Abfälle. Die Kosten für die Nachberäumung und die Beseitigung zahlt der Landkreis, am Ende also der Abfallgebührenzahler.