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Gartenabfälle dürfen nicht verbrannt werden

Bußgeld bis zu 5.000 Euro droht

Das Landratsamt Nordsachsen erinnert an das Verbot, Gartenabfälle zu verbrennen. In den vergangenen Wochen waren mehrfach Feuerwehren wegen vermuteter Brände aufgrund dicker Rauchschwaden alarmiert worden.

Meldung vom 15.11.2018
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